Allgemeine Unterrichtsbedingungen (AGB)
§1 Anmeldung
Nach der Probestunde/nach dem Probemonat kann sich der Schüler bei der Klavierschule anmelden, wobei Unterrichtszeiten festgelegt werden.
§2 Ort
Der Unterricht findet in der Regel in den Räumen der Klavierschule statt.
§3 Ferien
Der Unterricht entfällt an den gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen entsprechend den amtlichen Regelungen in Niedersachsen.
Es gelten die Schulferien des Landes Niedersachsen.
§4 Gebühren
Die Unterrichtsgebühren werden als Jahreshonorar berechnet und in 12 Monatsraten aufgeteilt.
Pro Unterrichtsjahr sind 36 Unterrichtseinheiten garantiert.
Unterrichtsgebühren für Gutscheine werden in voller Höhe berechnet und sind sofort zahlbar.
Kommt der Schüler oder der gesetzliche Vertreter mit dem Honorar mehr als 3 Monate in Verzug, behält sich die Klavierschule ein Sonderkündigungsrecht vor.
§5 Unterrichtsausfall
Vom Schüler versäumte Unterrichtsstunden sind honorarpflichtig und können im Allgemeinen nicht nachgeholt werden. Bei längerer nachweisbarer Krankheit des Schülers entfällt das Honorar nach Ablauf von 4 Wochen für den Rest der Erkrankungszeit. Unterrichtsstunden, die durch Verhinderung der Lehrkraft ausfallen und zu einer Unterschreitung der Mindeststundenzahl (36) führen, werden (soweit es möglich ist) außerhalb des regelmäßigen Unterrichts-Planes nachgegeben oder von einer Ersatz-Lehrkraft erteilt.
§6 Preisanpassungsklausel
Die Klavierschule ist berechtigt, die jeweilige Preisliste maximal einmal pro zwei Jahre an sich verändernde Marktbedingungen anzupassen.
§6 Kündigung
Der Vertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Der Kündigungsfrist beginnt nach dem Eingang der schriftlichen Kündigung ab dem 1-ten des Folgemonats.